1. Wann wir Auftragsverarbeiter sind
Wenn Sie als Fachbetrieb (Verantwortlicher im Sinne der DSGVO) in myHVAC PRO personenbezogene Daten Ihrer eigenen Endkunden verarbeiten (z. B. Name und Anschrift des Anlagenbesitzers, Kontaktdaten, Anlageninformationen), handeln wir hinsichtlich dieser Daten als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO.
2. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)
Mit Abschluss eines kostenpflichtigen Abos schließen Sie zugleich eine AVV gemäß Art. 28 DSGVO mit dem Anbieter ab. Die Inhalte der AVV ergeben sich aus diesem Dokument und der Datenschutzerklärung. Wesentliche Regelungspunkte sind:
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung: Bereitstellung der Anwendung und der hierfür notwendigen Funktionen für die Vertragslaufzeit.
- Art und Zweck der Verarbeitung: Speicherung, Abruf, Bearbeitung, Berichtserstellung, Übermittlung an die in der Datenschutzerklärung benannten Unter-Auftragsverarbeiter.
- Art der personenbezogenen Daten: Stammdaten, Kontaktdaten, Adressdaten, Anlagedaten, Fotos, Notizen, Servicedaten.
- Kategorien betroffener Personen: Endkunden des Auftraggebers, ggf. Ansprechpartner.
3. Pflichten des Anbieters als Auftragsverarbeiter
- Verarbeitung nur auf Weisung des Auftraggebers, sofern keine gesetzliche Verpflichtung etwas anderes erfordert;
- Einsatz technisch-organisatorischer Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO (siehe Security Policy);
- Verpflichtung der mit der Verarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit;
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 12–22 DSGVO);
- Unterstützung bei Meldepflichten (Art. 33/34 DSGVO) und Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO);
- Löschung oder Rückgabe sämtlicher Auftragsdaten nach Vertragsende, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
4. Unter-Auftragsverarbeiter
Der Anbieter darf die in der Datenschutzerklärung benannten Unter-Auftragsverarbeiter (Hosting, KI-Anbieter, Stripe, Resend, Sentry) einsetzen. Der Auftraggeber stimmt dem mit Vertragsschluss zu. Eine Liste mit Änderungen wird in der Datenschutzerklärung gepflegt; wesentliche Änderungen werden vorab angekündigt.
5. Kontrollrechte
Der Auftraggeber hat das Recht, sich vom Anbieter durch geeignete Unterlagen (TOMs-Dokumentation, Zertifizierungen, Berichte) die Einhaltung der vereinbarten Maßnahmen nachweisen zu lassen. Vor-Ort-Audits sind nach vorheriger Abstimmung möglich.
6. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie nach Art. 82 DSGVO.